Ethik des Journalismus

Sollen Journalisten darüber informieren, dass der mutmaßliche Vergewaltiger einer Studentin in Freiburg ausländischer Herkunft ist, noch dazu ein Asylbewerber? Hat das Publikum ein Anrecht auf diese Information oder wird damit ein fremdenfeindliches Ressentiment geschürt, so dass der Verzicht ethisch geboten ist? Oder: Darf darüber berichtet werden, dass sich ein 14-jährige Schüler vor den ICE geworfen hat, weil er offenkundig in der Klassengruppe auf WhatsApp als Schwuler gemobbt wurde? Ist es richtig, damit auf die Gefahren des Cybermobbings hinzuweisen oder führt die Berichterstattung vielmehr zu Nachahmungstaten? Ethische Fragen spielen im journalistischen Berufsalltag seit langem eine nicht zu unterschätzende Rolle. In regelmäßigen Abständen dominieren sogar Medienskandale die Schlagzeilen aufgrund ethischen Fehlverhaltens: zum Beispiel im Rahmen des Gladbecker Geiseldramas (1998) oder des vermeintlichen Mordes an einem deutsch-irakischen Kind in Sebnitz (2000). Auch im Zeichen pauschaler Vorwürfe an die Medienschaffenden als Vertreter der vermeintlichen "Lügenpresse", spielen medienethische Fragestellungen wie jene nach dem gebotenen Verhältnis von Nähe und Distanz zur Politik eine Rolle. 

    Basisinformationen

    Die Ethik des Journalismus, oder auch journalistische Berufsethik, ist ein Teilbereich der umfassenderen Medienethik, teilweise geht sie jedoch darin auf: "Wenn von Medienethik die Rede ist, dann ist damit in der überwiegenden Zahl der Fälle journalistische Ethik gemeint." (Schicha 2010: 258). In der Tat bestehen zu anderen Teilbereichen der Medienethik enge Überschneidungen: etwa zur Bildethik, bezogen auf den Foto- und TV-Journalismus oder zur Unternehmensethik im Bereich der Massenmedien. Innerhalb der journalistischen Ethik besonders häufig diskutiert werden die Gewaltdarstellungen in Foto und Film, die Berichterstattung über Krieg und Terrorismus, das Verhältnis von öffentlichem Interesse und Schutz der Privatsphäre sowie seit einigen Jahren die Berichterstattung über Religion und Migration. Eng verbunden mit der Ethik des Journalismus, ist die Frage nach dem journalistischen Berufsverständnis: Versteht sich der Journalist stärker als distanzierter Beobachter, der einen möglichst objektiven Blick auf das Weltgeschehen wirft? Oder sieht er sich eher als kritischer Kommentator, der sich der "Weltverbesserung" oder anderen Zielen verpflichtet weiß und sich dabei auch an unterschiedlichen Werten orientiert?

    Erstreckte sich die journalistische Ethik bis zum Ende des 20. Jahrhunderts nur auf den Beruf des Journalisten, so hat im Zuge der digitalen Ethik, die Publikumsethik deutlich an Bedeutung gewonnen. Schließlich ist im Internetzeitalter die einst klare Trennung von "Kommunikator" und "Rezipient" aufgehoben. Sprich: Jeder "User" kann als "Producer" tätig sein und damit Aufgaben erfüllen, die einst alleine im Hoheitsgebiet des professionellen Journalismus lagen. Im Idealfall ergänzt sich freilich der professionelle Journalismus mit diesen Formen des "Bürgerjournalismus", wobei beim ausgebildeten Journalisten ein höheres medienethisches Reflexionsvermögen erwartet werden kann. Wie in anderen ethischen Bereichen, spielt auch in der Ethik des Journalismus der Begriff der Verantwortung eine zentrale Rolle. Weil es in demokratischen Staaten aufgrund der grundgesetzlich garantierten Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5) keine Fremdkontrolle bzw. Zensur gibt, müssen Journalisten im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle eigenständig entscheiden, ob der Abdruck eines Fotos, eines Textes oder eines Teils davon, ethisch verantwortet werden kann. 

    Woran kann sich der Journalist im Redaktionsalltag orientieren? Für den Bereich der Presse gibt der Pressekodex des Deutschen Presserats ethische Leitplanken, vergleichbare Ethiken des journalistischen Berufsstands weisen andere Länder vor. Thematisiert werden im Pressekodex zum Beispiel fragwürdige Recherchemethoden (Ziffern 4 und 5), die Trennung von journalistischen und wirtschaftlichen Interessen (Ziffern 7 und 15), das Diskriminierungsverbot (Ziffern 10 und 12) oder das Verbot unangemessener sensationeller Berichterstattung (Ziffern 11 und 14). Wichtige ethische Normen sind dabei "die Wahrung der Menschenwürde", "die Vertraulichkeit" und "der Schutz der persönlichen Ehre und der religiösen Überzeugung". Jeder Zeitungsleser kann sich an den Presserat wenden, wenn der Eindruck besteht, ein Beitrag verstoße in Wort oder Bild gegen eine der Ziffern des Pressekodex. Die Wirksamkeit des vom Presserat eventuell verordneten Abdrucks einer Rüge ist umstritten; auch kann bemängelt werden, dass sich der Presserat aus Vertretern von Verlagen und Journalistenverbänden zusammensetzt. Dadurch kontrolliert sich die schreibende Zunft im Sinne der Medienselbstkontrolle selbst. Doch andere, zum Beispiel staatliche Regulierungsinstrumente, kommen aufgrund der Pressefreiheit nicht in Frage. Die Digitalisierung hat immerhin neue Formen der Medienkontrolle durch das Publikum ermöglicht: Hatte der Mediennutzer früher nur die Möglichkeit bei mutmaßlichem journalistischen Fehlverhalten einen Leserbrief zu schreiben oder im Extremfall die Zeitung abzubestellen, gibt es heute eine Reihe von Foren im Internet, wie www.bildblog.de oder ähnliches. 

    Für den Journalismus im Rundfunk (Fernsehen und Radio) gibt es etwas Vergleichbares wie den Presserat mit seiner Beschwerdepraxis nicht. Im öffentlichen Rundfunk ist der jeweilige Rundfunkrat der einzelnen Sender das für die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium. Im Sinne eines "Sachverwalters der Allgemeinheit", repräsentiert das Gremium unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften, Verbände, aber auch Parteien. Im Privatfunk gibt es entsprechende Landesmedienanstalten. 

    a. Grundlegende Informationen und ethische Debatte

    Ein kurzer Blick in die Geschichte der Ethik des Journalismus ist hilfreich, um unterschiedliche Zugänge kennenzulernen, die jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen, sondern sich vielmehr in ihrer unterschiedlichen Perspektive ergänzen. An den Anfängen der medienethischen Reflexion im 20. Jahrhundert stand besonders im deutschsprachigen Journalismus die individuelle journalistische Persönlichkeit. Mit seiner auch subjektiven Wahrnehmung sollte der Journalist bewusst der Wahrheitsfindung dienen (Emil Dovifat) und dem Publikum als eine Art Philosoph hermeneutisch die Welt erschließen (Hermann Boventer). Einem solchen individualethischen Ansatz gegenüber, hat die Systemtheorie zurecht darauf verwiesen, dass die Verantwortung im Journalismus nicht auf die einzelne Person des Zeitungsredakteurs beschränkt werden dürfe. Der Journalismus besteht eben nicht nur aus Personen, sondern ist ein ausdifferenziertes, soziales Handlungssystem (Manfred Rühl und Ulrich Saxer). Wichtig sei es, entsprechend die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Journalismus zu berücksichtigen. Michael Haller hat hierfür das ansprechende Bild der Matroschka geprägt: Wie bei der russischen Schachtelpuppe ist der einzelne Journalist umlagert von mehreren Schalen bzw. Einflussgrößen: die Redaktion, der Chefredakteur, der Verleger, die konkurrierenden Medien und nicht zuletzt das Publikum. Um es an einem Beispiel zu konkretisieren: So können beispielsweise unternehmerische Leitlinien, wie jene des Axel-Springer-Verlags nach "Unterstützung der Lebensrechte des israelischen Volkes", die Berichterstattung über den Nahost-Konflikt in ihrer Ausrichtung durchaus beeinflussen. 

    Wie in der Ethik allgemein, ist auch für die Ethik des Journalismus die Kategorie der Verantwortung von zentraler Bedeutung. Anders als in totalitären Staaten, erfordert die gesetzlich garantierte Medienfreiheit im Rechtsstaat einen verantwortungsbewussten Umgang mit Informationen. Sprich: Je umfassender die Medienfreiheit, desto zentraler ist die Verantwortung im Journalismus. Im Sinne einer gestuften Verantwortung (Robert Spaemann), nimmt die Verantwortung je nach Hierarchiestufe auch im Medienunternehmen zu. Entsprechend kann beispielsweise der einzelne Redakteur einer Boulevardzeitung zurecht auf die redaktionelle Linie verweisen und darüber hinaus auch auf den Publikumsgeschmack; er trägt aber trotzdem Verantwortung dafür, welche Fotos er zum Beispiel von einem Unglücksfall publiziert und welchen Umgang er bei der Recherche mit Angehörigen pflegt. 

    Im Zeitalter des digitalen Journalismus kommt dem Journalismus auch dahingehend eine besondere Verantwortung zu, dass er die Vertrauenswürdigkeit von Nutzerbotschaften überprüfen muss und dass die Kontrolle der (zum Beispiel rassistischen) Lesermeinung durchaus ethisch geboten ist. Das grundlegend neue Verhältnis zum Publikum und die damit verbundene konsequente Teilhabe des Publikums ist zunächst einmal zu begrüßen, da sowohl eine stärkere Vielfalt der Inhalte als auch ein ethisches Kriterium erreicht werden kann. Gerade der Lokaljournalismus schöpft demgegenüber dieses dialogische Potenzial noch zu wenig aus. Andererseits ist es die auch ethisch gebotene Aufgabe des Journalismus, gegen den Trend zur gesellschaftlichen Segmentierung, das Gemeinwesen im Auge zu behalten. 

    Hilfreich für die ethische Urteilsfindung im Journalismus ist nach wie vor die klassische Unterscheidung zwischen deontologischer und teleologischer Ethik, etwas unschärfer: zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik. Sie lässt sich in vielen Fällen gut auf die aktuelle Herausforderung einer ethisch reflektierten Berichterstattung über Flucht und Migration beziehen. Für das eingangs erwähnte Beispiel des Sexualmords an einer Freiburger Studentin durch einen Asylbewerber, kann die Unterscheidung bedeuten: Gesinnungsethisch musste in dem Fall zwischen dem Wert der Informationsfreiheit und dem Wert des Informationsanspruchs einerseits und dem Diskriminierungsverbot andererseits abgewogen werden. Verantwortungsethisch mussten stärker die Folgen der Berichterstattung bedacht werden: Führte der anfängliche Verzicht der "Tagesschau" auf die Nennung der Nationalität des Täters zu einer besonneneren Aufnahme der Meldung oder schürte der Verzicht erst recht die Aggression auf Flüchtlinge – schließlich nannten andere Medien die Nationalität – und auf die vermeintliche Lügenpresse? 

    Der Deutsche Pressekodex mahnt in diesem Fall an, die Zugehörigkeit "soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse" (Richtlinie 12.1). Doch eben dieses "öffentliche Interesse" ist keine statische Größe, sondern verändert sich stetig im Rahmen der Berichterstattung. Eine grundsätzlichere Lösung wäre es, bei Straftaten immer die Nationalität bzw. die regionale Herkunft zu nennen, im Sinne von "Ein Familienvater aus Oberfranken hat…". Der andere Vorschlag, grundsätzlich auf die Nationalitätenbezeichnung zu verzichten, verkennt indes, dass es Fälle gibt, in denen eine Straftat nicht ohne die Herkunft des Täters verstanden werden kann. Zum Beispiel bei so genannten "Ehrenmorden" oder bei Angriffen von muslimischen auf christliche Asylbewerber. Aus der Perspektive des Medienrechts (s.u.) ist freilich einzuwenden, dass die Unschuldsvermutung ein Menschenrecht ist. Das heißt, dass ein Tatverdächtiger auch in den Medien als unschuldig zu gelten hat bis er rechtskräftig verurteilt ist. Eingeschlossen sind dabei alle weiteren Bestandteile seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts wie Nationalität und Religion.

    Eine besondere ethische Herausforderung in der journalistischen Praxis stellt der Umgang mit Bildern dar, sowohl im Bereich der Pressefotografie als auch im Film. Als Problemanzeigen der Bildethik können hier in journalistischer Perspektive nur genannt werden: Auch Bildjournalisten sind nie nur rein passive, beobachtende Zeugen des Geschehens, sondern immer auch ein Stück inszenierende Beobachter und Akteure. In Folge der Ablösung der Schrift durch das Bild als Leitmedium besteht ein erhöhter Visualisierungszwang; so hat zum Beispiel ein Krieg, der keine Bilder liefert, wenig Chancen vom Journalisten wahrgenommen zu werden. Die Verschränkung von Kommunikator und Rezipient im Zuge der Digitalisierung ermöglicht einerseits ertragreiche Kooperationen zwischen Redaktionen und Amateuren bei Fotos. Sie birgt andererseits aber auch die Gefahr des "Scheckbuchjournalismus", wenn zum Beispiel Reporter Jugendlichen Geld anbieten für das Foto des bei einem Amoklauf getöteten Mitschülers. Von den im Deutschen Pressekodex gesetzten ethischen Prinzipien sind für die journalistische Bildethik besonders zu nennen: Die Wahrung der Menschenwürde (Ziffer 1), die bei Leichenfotos auch über den Tod hinaus gilt, sowie der Verzicht auf eine unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt, in welcher der Mensch zum Objekt herabgewürdigt wird oder vom Unglück Betroffene durch die Darstellung ein zweites Mal zu Opfern werden. Die erforderlichen ethischen Entscheidungen sind nicht selten schwer zu fällen. Wiegen zum Beispiel beim berühmten Foto des zweijährigen Syrers Alan Kurdi am Strand (2015) die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz der Angehörigen höher als die gute Gesinnung, anhand des Bildes anderen Menschen das furchtbare Leid der syrischen Flüchtlinge exemplarisch vor Augen zu führen? 
    Im Rahmen des Themas Krieg und Gewalt gilt es auch, die einschlägigen Theorien zur Wirkung von Gewaltdarstellungen mit der Ethik des Journalismus zu verknüpfen. Entsprechend müssen sich Journalisten fragen, ob sie mit intensiven Gewaltfotos evtl. das Publikum mehr abstumpfen als aufrütteln (Habitualisierungsthese) oder ob sie mit der Berichterstattung über einen Amoklauf mehr zur Nachahmung als zur Aufklärung beitragen (Stimulationsthese). Notwendig ist es auf jeden Fall, keine vereinfachende Erklärung für die Handlungsmotivation anzubieten ("der Täter wurde gemobbt und deshalb…"), damit sich möglichst wenige mit dem Täter identifizieren. Ein Verzicht auf einen detaillierten Bericht des Tathergangs verhindert schließlich das Risiko einer Heldenerzählung; vielmehr sollten die Opfer und die Folgen der Tat im Mittelpunkt stehen (vgl. Robertz/Wickenhäuser 2010). Auch in der übrigen Berichterstattung über Suizide sollte alles vermieden werden, was zur Identifikation mit den Suizidenten führen kann. Freilich haben umfangreiche Studien zur Medienwirkung ergeben, dass Suiziddarstellungen – wie auch die übrigen Gewaltdarstellungen – nicht auf alle Rezipienten eine gleichförmige, schädliche Wirkung haben. Vielmehr ist ein komplexes Zusammenspiel aus spezifischer Medienzuwendung und individuellen Personenmerkmalen dafür verantwortlich, welchen Einfluss Medien ausüben. Zudem gibt es neben dem "Werther-Effekt" auch den "Papageno-Effekt", wonach Berichte über überwundene Selbstmordgedanken durchaus positive Wirkungen haben können.

    Seit mehreren Jahren hat vor allem der "Terrorismus als Kommunikationsstrategie" (Philipp Weissermel) den Journalismus in ein ethisches Dilemma gebracht, in dem jede Berichterstattung die Medien zu unfreiwilligen Komplizen macht. Die einzige Gegenstrategie ist es, die als Waffen missbrauchten Bilder einordnend und kommentierend zu entschärfen.

    Neben den in den Pressekodizes genannten ethischen Normen gibt es weitere Prinzipien, die in der Journalistik auch unter dem Aspekt der Qualitätsdebatte behandelt werden. Sprich: Ein ethisch reflektierter Journalismus bürgt in der Regel für eine hohe Qualität des entsprechenden Mediums und umgekehrt. Zu diesen Prinzipien gehören neben der "Verständlichkeit" als sprachethisches Kriterium die "Glaubwürdigkeit" und "Authentizität" des Verfassers. Sie zielen auf Journalisten, die mit ihrem Gesicht und Namen für ihre Produkte einstehen, sich der Kritik stellen und den Dialog mit dem Publikum konsequent annehmen. Anstelle der sehr weiten Begriffe wie "Wahrheit" und "Objektivität" ist in der Journalistik in der jüngeren Zeit u.a. die überprüfbarere "Richtigkeit" getreten. Zwar ist einerseits der Faktencheck im Zeitalter der schnellen Onlinerecherche heute so leicht wie nie zuvor, andererseits unterbleibt er jedoch gelegentlich aufgrund des hohen Aktualitätsdrucks. Auch basiert die journalistische Recherche und Quellenprüfung zunehmend auf den Ergebnissen computergesteuerter Suchprozesse und führt damit zu einer "Algorithmisierung des Journalismus". Die entsprechende Automatik kennt jedoch keine Moral, sondern muss verantwortungsvoll gesteuert werden. Das Qualitätskriterium und ethische Kriterium der Vielfalt lässt sich sowohl auf die Multiperspektivität innerhalb eines einzelnen Beitrags als auch auf die Vielfalt einer Zeitung oder eines Senders insgesamt beziehen. 

    Eine der größten ethischen Herausforderung im Journalismus ist die ausgewogene Balance zwischen Nähe und Distanz. Sprich: Zum einen sollen Journalisten, vor allem in der Darstellungsform der Reportage, ganz nahe am Geschehen dran sein. Sie sollen Distanzen überwinden und Verständnis für die oft leidvollen Erfahrungen anderer Menschen wecken. Zum anderen gilt besonders für den Nachrichtenjournalismus der oft zitierte Satz des früheren Tagesthemen-Moderators Hans-Joachim Friedrichs: "Ein guter Journalist macht sich mit keiner Sache gemein, auch nicht mit einer Guten". Die Berichterstattung über Flucht und Migration hat gezeigt, dass in der Phase einer ausgeprägten "Willkommenskultur" eher die extremen Pfade der starken Empathie einerseits oder der deutlichen Distanz andererseits gegangen wurden, als stattdessen den ethisch gebotenen Mittelweg zu suchen. So wandelte sich zum Beispiel die "Bild" von einem anfangs sehr flüchtlingsfreundlichen zu einem dann äußerst kritischen Medium. Die entsprechende Kritik am "Willkommensrundfunk" konnte später empirisch auch für die übrigen Medien (durchaus) bestätigt werden (vgl. Haller 2017).
     

    b. Rechtliche Positionen

    So wie es allgemein Überschneidungen zwischen Medienethik und Medienrecht gibt, so gilt dies auch für die Ethik des Journalismus im Gegenüber zu rechtlichen Positionen. Besonders trifft das auf das Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit auf der einen und dem Recht auf Privatsphäre bzw. der Privatheit auf der anderen Seite zu. Entsprechend ist eine Rechtsgüterabwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des bzw. der Betroffenen und dem Recht auf freie Berichterstattung der Medien erforderlich. Die rechtliche Debatte orientiert sich dabei an der entsprechenden Gesetzgebung, die ethische Debatte u.a. am Pressekodex. Um es an einem Beispiel zu zeigen: Dass "Bild" im Spätsommer 2015 die "Facebook-Hasser" an den massenmedialen Pranger gestellt hat, rief einerseits Beschwerden beim Deutschen Presserat hervor. Diese wurden jedoch mit dem Argument abgelehnt, die Veröffentlichung sei zulässig gewesen, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen in öffentlich einsehbaren Foren gehandelt habe. Entsprechend sei das öffentliche Interesse stärker ins Gewicht gefallen als die Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte. Demgegenüber verurteilte die bayerische Justiz die identifizierende Berichterstattung, weil kein berechtigtes Interesse an Wiedergabe mit Foto und Namen bestanden hätte. Das Hochladen eines Fotos habe keine Einwilligung in die Weiterverbreitung durch Dritte beinhaltet. Im Rahmen des Rechts am eigenen Bild gilt laut Kunst- und Urhebergesetz (§ 22), dass Bilder "nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden" dürfen. Erlaubt sind jedoch Bilder aus dem "Bereich der Zeitgeschichte", von Versammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben oder Bilder, auf denen Personen nur als "Beiwerk" neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.
     

    c. Evangelische Perspektiven

    Eine häufige Kritik am Journalismus, auch aus evangelischer Perspektive, zielt auf den Nachrichtenfaktor der Negativität, wonach Journalisten oft ein übertrieben negatives Weltbild zeichneten. Bei der Negativität handelt es sich jedoch nicht um ein spezifisch journalistisches Kriterium. Vielmehr ist es menschlich-wahrnehmungspsychologisch begründbar, wie andere Selektionskriterien der Überraschung oder der Prominenz auch. Zudem muss hinsichtlich der vermeintlichen "Faszination des Negativen" für die Journalisten darauf hingewiesen werden, dass auch die Positivität eine nicht zu unterschätzende Rolle in der journalistischen Wahrnehmung spielt, vor allem im Lokaljournalismus und in Gestalt vorbildlichen Handelns. Nicht zuletzt werden die "guten Nachrichten" durch Leserumfragen eingefordert. Auch die Berichterstattung über Kirche und Religion ist quantitativ und qualitativ besser als oftmals ihr Ruf. Ein Sonderfall sind die vereinzelten Klagen, die über satirische Darstellungen von Religion und Kirche beim Deutschen Presserat eingehen. Auch wenn manche Karikaturen sicherlich an die Grenze der Geschmacklosigkeit gehen: Aus evangelischer Perspektive kann durchaus das Urteil akzeptiert werden, dass der Presserat im Kontext des Karikaturenstreits 2006 getroffen hat: "Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder müssen Kritik — auch scharfe — ertragen" (Rude 2006). Dies gilt im Besonderen für eine protestantische Position im christlich-muslimischen Dialog. Dass daraus kein Freibrief resultiert, unterstreichen die Ziffern 10 und 12 des Pressekodex. Entsprechend wird zum Beispiel im Rahmen der satirischen Kreuzesdarstellung im Einzelfall unterschieden zwischen Missbilligung ("Kreuz als Kernsymbol des christlichen Glaubens der Lächerlichkeit preisgegeben") und Billigung ("Satire soll aufrütteln"). 

    Weniger aus kirchlicher Imagepflege heraus, sondern um einer wachsenden Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, ist es aus evangelischer Perspektive gleichwohl wichtig, die Suche nach dem Spielraum für eine positive Berichterstattung zu unterstützen. Im Fachdiskurs der Journalistik ist diesbezüglich von "Constructive Journalism" (Ulrik Haagerup) die Rede, in Deutschland wurde der Gedanke von Christian Sauer aufgenommen (vgl. Sauer 2015: 177). Dabei soll nicht einem platten Wohlfühljournalismus oder gar der Kritik an der vermeintlich "zersetzenden Kraft" der Presse in das Wort geredet werden. Bei aller notwendigen Kritik an Missständen durch den Journalismus geht es auch journalistisch darum, Vertrauen in die Welt als Gottes Schöpfung, in die Mitmenschen als Gottes Geschöpfe, aber auch in die demokratisch legitimierten Institutionen zu fördern.

    In der notwendigen ethischen Spannung von Nähe und Distanz ist in einer evangelischen Positionierung darauf hinzuweisen, dass eine journalistische Haltung der Wahrnehmung, die sich ausschließlich der Norm einer möglichst ausgewogenen Perspektive verpflichtet weiß, real existierendes Unheil im konkreten Fall verschleiern oder zumindest relativieren kann. Auch die aus der römischen Justiz übernommene journalistische Grundregel ‚Audiatur et altera pars’ — im angelsächsischen Agenturjournalismus formuliert als Maxime "take no side, tell all sides" — kann im Widerspruch zu der Erkenntnis stehen, dass manche Sache eben nur eine Seite hat, um eine pointierte Formulierung des US-amerikanischen Journalisten und Buchenwald-Reporters Ed Morrow zu gebrauchen.

    Ein zentrales, biblisch begründetes Kriterium für einen ethisch verantwortungsvollen Journalismus ist die Wahrung der Menschenwürde. Diese Idee eines unveräußerlichen Menschenrechts steht jeder Instrumentalisierung menschlichen Leids entgegen. Freilich kann die Menschenwürde nicht gegen die Selbstbestimmung des Einzelnen gewendet werden, im möglichen Sinne eines "Würdeschutzes gegen sich selbst". Gleichwohl kann es das Gebot christlicher Nächstenliebe gebieten, den Interviewpartner oder andere Menschen in einzelnen Fällen vor sich selbst zu schützen, um ihn bzw. sie nicht öffentlich vorzuführen. Über den Fotojournalismus hinausgehend, zum Beispiel für die zentrale Darstellungsform des Porträts, ist schließlich das biblische Bilderverbot von großer Bedeutung. Vor allem dann, wenn es mit Max Frisch in dem Sinne gilt, das Geheimnis in jedem Menschen zu respektieren und ihn nicht auf ein festes Bild zu fixieren. 
     

    d. Konsequenzen

    Auch wenn das journalistische Berufsverständnis je nach befragter Person sehr unterschiedlich ausfällt, lassen sich doch die beiden Tätigkeiten der professionellen Weltwahrnehmung und ihrer sprachlichen Gestaltung als gemeinsamer Nenner festhalten. Für die Ethik des Journalismus können daraus in evangelischer Perspektive folgende Leitfragen entwickelt werden:

    • Respektieren Journalisten in ihrer Wahrnehmung und ihrer Gestaltung die Unverfügbarkeit des Menschen? 
    • Nimmt der Journalismus den Menschen in seiner Multiperspektivität so wahr, wie er sich selbst zumindest auch wahrnehmen könnte und gestaltet vielfältige Bilder?
    • Orientiert sich der Journalist absolut an den üblichen Nachrichtenwerten oder wagt er es auch andere Wahrnehmungskriterien zu entwickeln?
    • Hat der Journalist den Mut, kreativ, konkret und fern von Klischees das Gute in der Welt wahrzunehmen, um dadurch indirekt auch von berührenden Momenten der Gnade Gottes zu erzählen?
    • Ermöglicht der Journalist dem Publikum den "Aufbau eines konstruktiven, handlungsorientierten Weltbildes und eigener Perspektiven" (Sauer 2015: 179)?
    • Ergreift der Journalist bei aller gebotenen Distanz Partei für bestimmte Ideale, die ihm wichtig sind und bekennt sich zu seiner Wahrnehmungsperspektive?

    Wie auch die anderen Aspekte der Medienethik lässt sich die journalistische Ethik gut mit einem lebensweltlich orientierten Ansatz im Religionsunterricht verknüpfen. Wenngleich die Bedeutung des klassischen, einordnenden Journalismus zu Gunsten der quasi "unvermittelten" Informationsaufnahme im Internet zurückgeht, sind journalistische Beiträge in ihrer formalen Gestaltung nach wie vor präsent. Besonders geeignet sind ethische Falldiskussionen, wie sie zum Beispiel das Buch "Ethik im Redaktionsalltag" (siehe unten) bietet und wie sie für den Unterricht übernommen werden können. Weitere, aktuellere Falldiskussionen finden sich auf der Homepage des Deutschen Presserats (siehe unten).

    Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, aktuelle Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften oder TV-Beiträge hinsichtlich möglicher ethischer Relevanz zu sichten. Am konkreten Fall kann dann im Plenum oder in der Gruppe diskutiert werden, ob der Beitrag oder Teile von ihm gegen Ziffern des Pressekodex verstoßen. Über die Ebene der journalistischen Berufsnormen hinausgehend, ist die ethische Urteilsfindung auf der Ebene allgemein ethischer Prinzipien (zum Beispiel Nächstenliebe und Würdeschutz) bis hin zur Ebene ethischer Theorien möglich. Das entsprechende Material ist auch für die aktive Medienarbeit, zum Beispiel im Rahmen der bayerischen "P-Seminare", hilfreich. Dabei können inhaltlich natürlich auch Beiträge zu religiösen Themen, zum Beispiel aus dem Bereich der Satire, ethisch diskutiert werden. 

     

    Ergänzungen der GPM (redaktionell hinzugefügt)
     

    (1) Explizite Thematisierung:
     
    Ev 11.1 »Wahrnehmung und Wirklichkeit«
    Die SuS setzen sich mit medialer Konstruktion von Wirklichkeit auseinander und überprüfen kritisch dahinterstehende Menschenbilder, dazu u.a.: mediale Konstruktion von Wirklichkeit: eine ausgewählte Problemstellung der Medienethik (z.B. Verhältnis von Medienwirklichkeit und Realität, Verlässlichkeit von Informationen, Persönlichkeitsschutz)
     
    ER 9.1 »Frei im Netz«
    Die SuS beschreiben und reflektieren ihr eigenes Agieren im Internet, unterscheiden dabei Formen der Nutzung und Grade der Mitgestaltung, erläutern, wie durch die weltweite digitale Vernetzung einerseits Freiheiten eröffnet und andererseits Abhängigkeiten und Zwänge geschaffen werden […] und entwickeln aus einem evangelischen Verständnis von Freiheit Perspektiven für die Internetnutzung. Sie erörtern Beispiele für einen problematischen Umgang mit Menschen im Internet […]; dazu Formen der Nutzung, z.B. […] Information, Unterhaltung; Freiheiten durch digitale Vernetzung, z.B. […] Teilhabe an Information, politische Mitbestimmung, Austausch über Kulturgrenzen hinweg; Abhängigkeiten und Zwänge durch z.B. […] Manipulation von Information, einseitige Lenkung von Aufmerksamkeit; Auswirkungen, z.B. […]  schwierige Grenzziehung zwischen Öffentlichem und Privatem, […] evangelisches Verständnis von Freiheit (im Sinne der Freiheit eines Christenmenschen); Beispiele für einen problematischen Umgang mit Menschen, z.B. […] digitaler Pranger, Diskriminierung, Verbreitung von Unwahrheiten, Gerüchten und Geheimnissen; Konsequenzen aus dem christlichen Verständnis von Menschenwürde, Geschöpf und Ebenbildlichkeit 
     
    ER 12.2 »Die Frage nach dem guten Leben«
    Die SuS erschließen ein komplexes Thema aus einem ethischen Problemfeld sachgerecht und differenziert und formulieren daraus präzise ethische Fragestellungen; dazu: ein Thema [z.B.] Medienethik: Sachlage, aktuelle Quellen, kontroverse Stellungnahmen, Konflikte, Zusammenhänge; ggf. Beteiligte und ihre Rollen
     
    (2) Weitere Anknüpfungsmöglichkeiten:
     
    Ev 10.5 »Tun und Lassen«
    Die Schüler erkennen an konkreten Konfliktfällen aus dem Alltag die Komplexität und Vernetztheit ethischer Fragestellungen; sie verstehen Grundbegriffe ethischer Reflexion und wenden sie an. In der Diskussion über mögliche Lösungsansätze prüfen sie, wie der christliche Glaube Haltungen und Werte unterstützt und damit eigene, verantwortliche Entscheidungen in solchen Fragen erleichtert. Der Schwerpunkt soll auf eines der beiden Themen »Wahrheit und Lüge« oder »Eigentum« gelegt werden. [dazu: z.B. FakeNews]
     
    ER 8.2 »Propheten und die Frage nach Gerechtigkeit«
    Die SuS erörtern, wie Menschen sich für Gerechtigkeit engagieren, und beschreiben Ähnlichkeiten und Differenzen zu biblischen Propheten; dazu eine Person, die sich im Lebensbereich der Schüler oder im gesellschaftlichen Kontext für Frieden und Gerechtigkeit einsetzt bzw. eingesetzt hat: ihre Motivation, ihr Auftreten, ihre Botschaft, ihr Schicksal; Unterscheidung zwischen biblischen Propheten im engeren Sinne und mutigen, engagierten Menschen.
     
    ER 10.5 »Gerechtigkeit und Friede in der einen Welt«
    Die SuS beschreiben die Wirkmechanismen der globalen Vernetzung des Zusammenlebens in Bezug auf die gewählte Fragestellung und erläutern Ursachen und Wirkungen von Ungerechtigkeit und Friedlosigkeit, dazu: Zusammenhänge von globaler Vernetzung und wachsender Ungerechtigkeit/Friedlosigkeit im gewählten Beispiel anhand von Presseartikeln, Hintergrundberichten, Internetrecherchen etc.
     
    ER 12.1 »Mittendrin!? Christsein in der Gesellschaft«
    Die SuS verorten sich als Teil der Gesellschaft, identifizieren Phänomene und Situationen, in denen Individuum und Gesellschaft aufeinander einwirken, und reflektieren Konsequenzen für ihr Verständnis von Individualität. Sie erläutern Theorien zum Wesen des Menschen als politischem Gemeinschaftswesen und prüfen darin Spielräume für Individualität und Mündigkeit; dazu: Beispiele für das aufeinander Einwirken von Individuum und Gesellschaft, offensichtliche und verdeckte Zusammenhänge in Bereichen wie […] Medien; gesellschaftliche Herausforderungen [z.B. Fake News]

    Basisliteratur

    Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses/Deutscher Presserat (Hg.): Ethik im Redaktionsalltag, in: Praktischer Journalismus 63 (2005).


    Vertiefende Literatur

    Brosda, C.: Journalismus, in: Schicha, C. und Brosda, C. (Hg.): Handbuch Medienethik, Wiesbaden 2010, 257–277.
    Haller, M. und Holzhey, H. (Hg.): Medien-Ethik. Beschreibungen, Analysen, Konzepte für den deutschsprachigen Journalismus, Opladen 1992.
    Thomaß, B.: Von Aristoteles zu Habermas. Theorien zur Ethik des Journalismus, in: Löffelholz, M. (Hg.): Theorien des Journalismus. Ein diskursives Handbuch, Wiesbaden 2000.


    Zu ethischen Einzelfragen des Journalismus:

    Debatin, B.: Ethik des Onlinejournalismus – medienethische Kriterien und Perspektiven, in: Beck, K., Schweiger, W., Wirth, W. (Hg.): Gute Seiten – schlechte Seiten. Qualität in der Online-Kommunikation, München 2004, 80–99.
    Haller, M.: Die "Flüchtlingskrise" in den Medien. Tagesaktueller Journalismus zwischen Meinung und Information. Eine Studie der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2017.
    Isermann, H.: Digitale Augenzeugen. Entgrenzung, Funktionswandel und Glaubwürdigkeit im Bildjournalismus, Wiesbaden 2015.
    Leifert, S.: Bildethik. Theorie und Moral im Bildjournalismus der Massenmedien, München 2007.
    Robertz, F. J. und Wickenhäuser, R.: Der Riss in der Tafel. Amoklauf und schwere Gewalt in der Schule, Berlin/Heidelberg 22010.
    Lilienthal, V.,Weichert, S. und Reineck, D. u.a. (Hg.): Digitaler Journalismus. Dynamik – Teilhabe – Technik, in: LfM-Schriftenreihe Medienforschung 74  (2014).
    Sauer, C.: Konstruktiver Journalismus als Einladung zum Diskurs: Eine berufsethische Reflexion über den Spielraum für eine positivere Berichterstattung, in: Deutscher Fachjournalisten-Verband (Hg.): Positiver Journalismus, Konstanz/München 2015, 173–182.
    Schicha, C.: Medienskandale, in: Schicha, C. und Brosda, C. (Hg.): Handbuch Medienethik, Wiesbaden 2010.
    Für medienethische Projekte im Rahmen des bayerischen "P-Seminars", auch im Hinblick auf den Religionsunterricht, siehe:
    Gojny, T.: Religionslehre und Ethik, in: Kaiser, M. (Hg.): P-Seminar Medien. Konzepte, Beispiele, Materialien. Von Journalismus, Film und PR bis zu Design, Musik und Games, München 2013, 204–213.
    Zeilinger, T.: Medienethik, in: Kaiser, M. (Hg.): P-Seminar Medien. Konzepte, Beispiele, Materialien. Von Journalismus, Film und PR bis zu Design, Musik und Games, München 2013, 173–186.

    Darüber hinausgehend bietet "Communicatio Socialis", die "Zeitschrift für Medienethik und Kommunikation in Kirche und Gesellschaft", fundierte und in der Regel auch für den Laien verständliche Beiträge zur Ethik im Journalismus.

     
    Links

    www.akademie-fuer-publizistik.de/akademie/ethikrat
    www.bildblog.de
    http://www.communicatio-socialis.de/blog/
    www.presserat.de
    www.presserat.ch
    www.netzwerk-medienethik.de
    www.netzwerk-recherche.de

    Veröffentlicht am 12.10.2017 (Version 1.0).

    Zitierweise:
    Meier, D.: Art. "Ethik des Journalismus" (Version 1.0 vom 12.10.2017), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://ethik-lexikon.de/lexikon/ethik-des-journalismus.